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BGH, 28.06.2007 - 3 StR 234/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 223 StGB; § 113 StGB
Körperverletzung; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet bei Fehlen von Rechtsfehlern zum Nachteil des Angeklagten - Vorliegen einer vorsätzlichen Körperverletzung in Form einer körperlichen Misshandlung und eines tätlichen Angriffs auf eine Vollstreckungsbeamtin durch Übergießen mit ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 223 Abs. 1
Köperverletzung durch Übergießen mit Brennspiritus - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Übergießen mit Brennspiritus
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 701
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.06.2020 - 5 StR 157/20
Konkurrenzen zwischen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte …
aa) Seit jeher versteht die Rechtsprechung und - ihr folgend - der überwiegende Teil der Literatur unter einem tätlichen Angriff jede mit feindseligem Willen unmittelbar auf den Körper des Beamten zielende Einwirkung, unabhängig von ihrem Erfolg (RGSt 7, 301; 28, 32, 33 f.; 41, 181; 182; 59, 264, 265; vgl. auch RGSt 56, 353, 355; 58, 110, 111 f.; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2007 - 3 StR 234/07, NStZ 2007, 701; KG, StV 1988, 437; OLG Hamm, Beschlüsse vom 12. Februar 2019 - 4 RVs 9/19, und vom 10. Dezember 2019 - 4 RVs 88/19;… LKStGB/Rosenau, 12. Aufl., § 113 Rn. 26;… Schönke/Schröder/Eser, 30. Aufl., § 114 Rn. 4;… Lackner/Kühl/Heger, 29. Aufl., § 114 Rn. 2;… MüKoStGB/Bosch, 3. Aufl., § 113 Rn. 24;… Matt/Renzikowski/Dietmeier, StGB, 2. Aufl., § 114 Rn. 3). - BGH, 04.03.2021 - 5 StR 509/20
Urteil zu tödlichem Stoß auf Berliner U-Bahn-Gleis aufgehoben
Hier mag dahinstehen, ob bei einem massiven Einwirken auf den Körper für die Verwirklichung einer körperlichen Misshandlung nach § 223 Abs. 1 Alt. 1 StGB auch eine Schmerzzufügung zu verlangen ist (…verneinend etwa BGH, Urteile vom 14. März 2007 - 2 StR 606/06, aaO; vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16; Beschluss vom 28. Juni 2007 - 3 StR 234/07‚ NStZ 2007, 701 f.).